Reisen mit Handgepäck: im Flieger geht es fast nicht ohne. Gerade bei langen Flügen möchte man einfach ein paar praktische oder wertvolle Gegenstände bei sich tragen. Viele erfahrene Reisende reisen sogar auschließlich mit Handgepäck – egal wie lange oder wie weit es weg geht. Doch egal ob man nur die Kamera und den Reiseführer oder gleich sein komplettes Reisegepäck als Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen möchte: Es gibt einige Bestimmungen und Regeln, die dabei unbedingt beachtet werden sollten.
Neben den offensichtlichen Faktoren wie Größe und Gewicht, gibt es seit der Verschärfung der Flugsicherheits-Gesetze vor allem bei Flüssigkeiten und anderen „gefährlichen“ Artikeln immer wieder Unklarheiten. Wenn ihr die folgenden vier Punkte beachtet, sollte es aber mit den Sicherheitskontrollen und der Airline keine Probleme geben.
1. Maximale Größe des Handgepäcks
Grundsätzlich gilt bei den meisten Airlines (inkl. Ryanair) eine maximale Gepäckgröße von 55 cm x 40 cm x 20 cm. Während dieser Punkt früher noch relativ locker gehandhabt wurde, wird heute doch häufig die Größe des Handgepäcks kontrolliert und Ausnahmen sind selten. Es gibt sogar Airlines deren Begrenzung noch niedriger liegt. Sicherheitshalber sollte man vor Abflug bei der Airline nochmal die Bestimmungen checken. Doch normalerweise gibt es keine Probleme, wenn man diese Obergrenze einhält. Schließlich gibt es spezielle Gepäckstücke, die genau auf diese Maße hin optimiert sind.
Einige Airlines machen Ausnahmen wenn es zum Beispiel um Musikintrumente oder andere empfindliche Gegenstände geht. Wer mit Sondergepäck verreist, und dieses gerne mit in die Kabine nehmen möchte, sollte allerdings unbedingt vorher bei der Airline nachfragen, ob das auch geht. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass z.B. Gitarren in einem Hardcase eingecheckt werden müssen, während man sie in einem einfachen Gigbag häufig auch selbst mit an Bord nehmen darf.
2. Gewichtsbegrenzung des Gepäcks
Auch hier sind die Bestimmungen von Airline zu Airline verschieden. Meist sind 8-10kg erlaubt. Wie auch bei der Größe, sollte man sich vor Abflug nochmal bei seiner Airline Informieren. Anders als bei der Größe, habe ich beim Gewicht aber noch nie eine Kontrolle erlebt. Wenn man also nicht den Anschein macht, als ob man einen Koffer Blei durch die Gegend trägt, wird normalerweise niemand das Gewicht kontrollieren. Für Kurzreisen wie Städtetrips oder Geschäftreisen ist diese Obergrenze aber auch ohne Probleme zu erreichen.
3. Anzahl der Gepäckstücke
Grundsätzlich und normalerweise gilt maximal 1 Gepäckstück. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. So erlauben manche Airlines zusätzlich eine einfache Laptoptasche oder kleine Handtasche. Auch Tüten mit Duty-Free-Artikeln, die nach den Sicherheitskontrollen oder im Flugzeug gekauft wurden, darf man zusätzlich mitnehmen.
4. Flüssigkeiten im Handgepäck
Keine Sorgen muss man sich dabei bei normalen Kosmetikartikeln machen. Solange sie die oben genannten Bestimmungen erfüllen, darf man eigentlich alle ohne Probleme mitnehmen. Glücklicherweise bekommt man mittlerweile ja bei dm, Rossmann & Co. problemlos die meisten Artikel des täglichen Gebrauchs in kleinen, flugtauglichen Einheiten. Bei Amazon gibt es sogar Sets mit Mehrwegbehältern, in die man sein Parfum und andere Artikel einfach umfüllen kann.
Nicht erlaubte Flüssigkeiten
Natürlich gibt es auch Flüssigkeiten, die man auf keinen Fall mit an Bord nehmen darf, wie zum Beispiel Feuerzeugbenzin oder -gas. Wenn man sich nicht sicher ist, kann man das fragliche Produkt einfach mitnehmen und die Sicherheitsbeamten fragen. Im schlimmsten Fall muss man sie eben wegwerfen.
Medikamente und Babynahrung
Eine Ausnahme besteht glücklicherweise für benötigte Medikamente und Babynahrung. Beides darf auch in größeren Mengen mit an Bord genommen werden. Bei Medikamenten muss man unter Umständen einen Nachweis vorlegen.
Eine äußerste detaillierte Liste mit allem was erlaubt bzw. verboten ist, findet ihr hier.
5. Andere nicht erlaubte Gegenstände
Natürlich gibt es viele Gegenstände, die auf keinen Fall ins Handgepäck dürfen. Die meisten davon erklären sich allerdings von selbst: Waffen und Drogen aller Art sind zum Beispiel strengstens verboten, genause wie Tiere. Zwei hervorragende Listen mit Details was, wo erlaubt oder verboten ist, findet ihr hier und hier.
Überraschenderweise sind aber Taschenmesser mit einer Klingenlänge unter 6cm zumindest innerdeutsch und innereuropäisch erlaubt, wie ein Polizeihauptkommisar vom Frankfurter Flughafen erklärt.
[…] Das hört sich nun alles nach ziemlich viel Gewicht an, doch versucht es selbst: Man bleibt immer noch im Rahmen der vorgeschriebenen Bestimmungen für´s Handgepäck. Einfach geht das natürlich auch, legt man sich ein Handgepäckstück zu, das die vorgeschriebenen Maße hat. Wir haben die 3 besten Rucksäcke hier für euch getestet. Die Daten zum Freigepäck holt man sich übrigens am besten direkt bei der jeweiligen Airline oder in dieser aktuellen Übersicht der Handgepäckbestimmungen. Mehr Infos, was man generell beim Packen des Handgepäcks beachten sollte, gibt es in unserem Artikel Reisen mit Handgepäck. […]
Ich glaube, das maximale Fassungsvermögen des Klarsichtbeutels von 1L ist ein Missverständnis: Es darf in Summe nur 1L Flüssigkeit mitgenommen werden – dafür muss der Beutel aber mehr Fassungsvermögen haben, da Packungen und Zwischenräume auch Volumen benötigen.
Hallo,
leider nein. Der Beutel darf nur ein maximals Fassungsvermögen von 1 Liter haben. Die einzelnen Einheiten darin nicht mehr als 100ml. Mehr Infos dazu hier: http://www.munich-airport.de/media/download/bereiche/sicherheit/faq_fluess.pdf
Das ganze ist wirklich ziemlich knapp bemessen!
Viele Grüße
Seb